Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 29.03.2017, Az. IV ZR 533/15, entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen eine Krankheit im Sinne von § 1 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung darstellt und der private Krankenversicherer deshalb die Kosten einer LASIK-Operation zur Beseitigung dieser Fehlsichtigkeit tragen muss. In dem zugrunde liegenden […]