Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 18.05.2022 zum Aktenzeichen 2-06 O 52/21 entschieden, dass der Urheber des Bildes von Europa, das auf allen Euro-Banknoten in abgewandelter Form verwendet wird, keine Vergütung für die Nutzung verlangen kann. Aus der Pressemitteilung des LG Frankfurt am Main vom 25.05.2022 ergibt sich: Der Kläger ist Geograf […]