Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit Beschluss vom 16.09.2020 zum Aktenzeichen 15 B 1357/20 entschieden, dass die Stadt Köln Informationen und Unterlagen zu Kunstwerken aus der Sammlung der Russischen Avantgarde, die in dem städtischen Museum Ludwig ausgestellt werden, nicht an die Inhaber einer in der Schweiz ansässigen Kunstgalerie herausgeben muss. Aus […]