Hintergrund: Statusfeststellung und Ehrenamt im Sozialversicherungsrecht In Deutschland entscheidet oft ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV darüber, ob jemand selbstständig tätig oder als Arbeitnehmer einzustufen ist. Dies ist praxisrelevant für Honorarkräfte, freie Mitarbeiter und auch ehrenamtliche Funktionsträger in Vereinen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass eine vermeintlich selbständige (oder ehrenamtliche) Tätigkeit tatsächlich scheinselbstständig – also in […]