Der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 15.01.2021 zum Aktenzeichen 1 AGH 10/20 entschieden, dass Juristen, die im Wege der Leiharbeit tätig werden, keine Zulassung als Rechtsanwalt erlangen können. Die Rechtsanwaltskammer hat die beantragte Zulassung zu Recht versagt, weil der Zulassung der Versagungsgrund des § 7 Nr. 8 BRAO entgegensteht. Nach § 7 […]