Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 22.10.2017 zum Aktenzeichen: 1 BvR 1822/16 entschieden, dass die Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit einer einzelfallbezogenen Abwägung der grundrechtlichen Belange der antragstellenden Person mit den ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft entgegenstehenden Gemeinwohlbelangen, insbesondere dem Interesse der Öffentlichkeit an einer funktionierenden Rechtspflege, verlange. Denn eine solche Versagung bedeutet […]