Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 05.08.2021 zum Aktenzeichen 16 U 162/20 entschieden, dass das Spannen einer signalroten, sich von der Umgebung deutlich abhebenden Slackline in einer Höhe von circa 50 cm auf einer Breite von 6-8 m in einem Freestyle-Bereich eines Fitnessstudios keinen Zustand darstellt, den ein umsichtiger Kunde des Studios nicht erkennen und sich […]