Das Landgericht Köln hat am 29.04.2021 zum Aktenzeichen 85 O 23/20 entschieden, dass in der Anfangszeit der Covid-19-Pandemie Veranstalter nicht pflichtwidrig handelten, wenn sie Großveranstaltungen auch ohne behördliche Anordnung abgesagt haben. Das LG Köln hat nun entschieden, dass einem Aussteller keine weiteren Ansprüche über die direkten Kosten hinaus beim Veranstalter zustehen, nachdem dieser eine Messe, […]