Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 21.01.2021 zum Aktenzeichen 3 O 154/20 entschieden, dass ein Gastwirt, obwohl er eine Versicherung gegen infektionsbedingte Betriebsschließungen abgeschlossen hatte, daraus keine Entschädigung für seine coronabedingten Umsatzausfälle erhält. Aus der Pressemitteilung des LG Frankenthal vom 24.02.2021 ergibt sich: eine Versicherung für die Folgen von Corona zahlen müsse, hänge in […]