Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 16.12.2021 zum Aktenzeichen L 6 AS 947/21 entschieden, dass kein Anspruch auf SGB II-Leistungen für ein duales Studium besteht; das Urteil ist nicht rechtskräftig, es wurde mit der Revision zum Bundessozialgericht angegriffen, die das Aktenzeichen B 7 AS 11/22 R trägt. Aus der Pressemitteilung des LSG NRW vom 22.09.2022 […]