Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 28.07.2021 zum Aktenzeichen L 5 BA 659/18 entschieden, dass Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen. Im Rahmen dessen erfordert das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist. Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der […]