Das Sozialgericht Stuttgart hat am 04.01.2021 zum Aktenzeichen S 1 U 953/20 entschieden, dass der Kläger keinen Arbeitsunfall erlitten hat, als er auf dem Weg zur Arbeit an einer S-Bahn Haltestelle auf dem Bahnsteig auf den Zug wartete, plötzlich aus dem Stand umkippte, auf den Betonboden stürzte und sich dabei ein Schädel-Hirn-Trauma zuzog. Aus der […]