Das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart hat am 16.12.2020 zum Aktenzeichen L 1 U 1664/20 entschieden, dass eine ehrenamtliche Pflegekraft, die für ihre zu pflegenden Eltern Nahrungsmittel und Medikamente besorgt hatte und auf dem Rückweg mit dem Fahrrad gestürzt war und sich schwer verletzt hatte, als Arbeitsunfall anzuerkennen ist. Aus der Pressemitteilung des LSG BW vom […]