Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt hat am 18.08.2020 zum Aktenzeichen L 3 U 155/18 entschieden, dass das überraschende Nachfassen an einem glatten, 50 kg schweren Findling und die dadurch entstehende Krafteinwirkung geeignet sein können, einen Riss der körperfernen Bizepssehne herbeizuführen, der als Arbeitsunfall eines Steinmetzmeisters anzuerkennen ist. Aus der Pressemitteilung des Hess. LSG Nr. 16/2020 […]