Das Bundessozialgericht hat am 25.03.2025 zum Aktenzeichen V 2 U 2/23 R entschieden, dass ein Ex-Fußballprofi kein Verletztengeld beanspruchen kann, wenn er infolge eines als Berufskrankheit anerkannten Meniskusschadens arbeitsunfähig wird, in dieser Zeit aus seiner Physiotherapiepraxis aber unvermindert Einkünfte bezieht. Aus der Pressemitteilung des BSG Nr. 7/2025 vom 25.03.2025 ergibt sich: Der Kläger betreibt seit […]