Das Amtsgericht München hat am 28.10.2021 zum Aktenzeichen 824 Cs 234 Js 109736/21 entschieden, dass um von der Maskenpflicht befreit zu werden, man ein ärztliches Attest haben muss. Ist das Attest falsch, kann man sich wegen des „Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ strafbar machen. Um verurteilt zu werden ist aber „Vorsatz“ erforderlich. Da ein 23jähriger Handwerker nicht […]