Der Europäische Gerichtshof hat am 16.12.2021 zum Aktenzeichen C-203/20 entschieden, dass der Grundsatz ne bis in idem der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls gegen die Personen, die der Entführung des Sohnes eines ehemaligen slowakischen Präsidenten angeklagt werden, nicht entgegensteht. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 222/21 vom 16.12.2021 ergibt sich: Die Einstellung der Strafverfolgung aufgrund einer […]