Das Amtsgericht Frankfurt hat am 23.04.2021 zum Aktenzeichen 940 OWi 858 Js 12014/21 entschieden, dass der Betroffene im gerichtlichen Verfahren seine notwendigen Auslagen tragen muss, wenn er trotz Möglichkeit die Vorlage entlastender Belege zur Glaubhaftmachung der vom ihm geltend gemachten Straffreiheit gegenüber der Verfolgungsbehörde unterlässt. Aus der Pressemitteilung des AG Frankfurt Nr. 9/2021 vom 30.06.2021 […]