Der Europäische Gerichtshof hat am 17.03.2021 zum Aktenzeichen C-900/19 entschieden, dass ein Mitgliedstaat eine Methode für den Fang von Vögeln, die zu Beifang führt, nicht erlauben darf, wenn der Beifang geeignet ist, den betreffenden Arten andere als unbedeutende Schäden zuzufügen. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 40/2021 vom 17.03.2021 ergibt sich: Der traditionelle Charakter einer Methode […]