Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 18.10.2018 zum Aktenzeichen 1 U 599/18 entschieden, dass wenn sich ein nicht angeleinter Hund, den der Hundehalter nicht (mehr) unter Kontrolle hat, effektive Abwehrmaßnahmen ergriffen werden dürfen. Angesichts der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens muss der Abwehrende zuvor nicht analysieren und bewerten, ob das Verhalten des Tieres auf eine konkrete […]