Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 04.07.2018 zum Aktenzeichen 12 U 87/17 entschieden, dass ein Hengst, der im Zeitpunkt seiner Versteigerung auf einer öffentlichen Pferdeauktion zweieinhalb Jahre alt ist, im Sinne des Gesetzes „gebraucht“ ist, mit der Folge, dass die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung finden. Im konkreten Fall veranstaltete ein Pferdeauktionator im […]