Mit dem Auto schnelles Geld bekommen und es trotzdem weiterfahren – dieses Geschäftsmodell, bekannt als “Sale and Rent Back”, klingt verlockend, sorgt aber für Kontroversen. In einem aktuellen Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden, dass ein solcher Vertrag wegen Wucherähnlichkeit sittenwidrig und nichtig ist. Für den betroffenen Verbraucher (den Autobesitzer) bedeutet das ein voller […]