Das Verwaltungsgericht Trier hat mit Beschluss vom 09.02.2021 zum Aktenzeichen 1 L 31/21.TR entschieden, dass Inhaber einer im europäischen Ausland erteilten Fahrerlaubnis für unionsrechtlich harmonisierte Fahrerlaubnisklassen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, aufgrund dieser Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen auch im Inland berechtigt sind, es sei denn, diese Fahrerlaubnis wurde zu einem Zeitpunkt erteilt, an […]