Das Oberlandesgericht Köln hat am 06.03.2020 zum Aktenzeichen 11 U 274/19 entschieden, dass ein Autofahrer, der an Karneval nachts einen alkoholisierten Fußgänger angefahren hat, auch dann zu einem Teil haftet, wenn sich der Fußgänger grob fahrlässig verhalten hat und der Autofahrer nicht nachweisen kann, dass er sich selbst wie ein „Idealfahrer“ verhalten hat. Aus der […]