Das Landgericht Saarbrücken hat mit Urteil vom 02.11.2018 zum Aktenzeichen 13 S 104/18 entschieden, dass ein Autofahrer, der hinter einem Fahrschulfahrzeug fährt, seinen Abstand so wählen muss, dass er auch bei einem unangepassten Fahrverhalten des Fahranfängers noch rechtzeitig anhalten kann. Aus der Pressemitteilung des DAV VerkR Nr. 7/2019 vom 27.02.2020 ergibt sich: Der Fahrer fuhr […]