Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit Urteil vom 09.09.2019 zum Aktenzeichen 7 K 18.1240 entscheiden, dass ein Fahrradfahrer zur Teilnahme am Straßenverkehr nicht geeignet ist, wenn er nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, ein medizinisch-psychologisches Gutachten nicht beibringt. Die im Jahr 1981 geborene Klägerin ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, sondern war bislang nur berechtigt, ein […]