Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 25.04.2017 zum Aktenzeichen 11 BV 17.33 entschieden, dass der Führerschein (bzw. rechtlich korrekt: die Fahrerlaubnis) nicht weggenommen werden darf (rechtlich korrekt: entzogen werden darf), wenn ein Autofahrer einmalig bekifft sein Auto gefahren ist, also mit THC im Blut (THC = Tetrahydrocannabinol, zählt zu den psychoaktiven Cannabinoiden und ist […]