Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme der BIRCO GmbH, Baden-Baden (BIRCO), durch die ACO Ahlmann SE & Co. KG, Büdelsdorf (ACO), untersagt. Aus der Pressemitteilung des BKartA vom 14.01.2022 ergibt sich: Beide Unternehmen sind insbesondere im Bereich der sog. Linienentwässerung tätig. Unter Linienentwässerung versteht man eine Entwässerung von Oberflächen (z.B. Straßen, Plätze, private Grundstücksflächen, Gewerbeflächen), […]