Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 30.06.2021 zum Aktenzeichen 6 W 35/21 entschieden, dass zwischen der Bezeichnung „Ciao“ für ein Restaurant, welches italienische Speisen anbietet, und einer Pizzeria, die unter „Ciao Mamma“ firmiert, keine Verwechslungsgefahr besteht. Aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt Nr. 50/2021 vom 14.07.2021 ergibt sich: Die Parteien betreiben jeweils ein Lokal mit italienischen […]