Agenda der Anwaltschaft für nächste Regierung: DAV definiert Eckpunkte zur Bundestagswahl 2021 und Legislaturperiode

19. August 2021 -

Digitalisierung, Bürgerrechte, Rahmenbedingungen anwaltlicher Tätigkeit: Fünf Wochen vor der Bundestagswahl hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) in einem Eckpunktepapier die rechtspolitische Agenda der Anwaltschaft für die kommenden Koalitionsverhandlungen formuliert und an die Politik geschickt.

Aus der Pressemitteilung des DAV vom 19.08.2021 ergibt sich:

Zugang zum Recht braucht funktionsfähige Akteure

Der faktische Zugang zum Recht und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat hängt von der Funktionsfähigkeit aller Akteure im Rechtsstaat ab. Hier braucht es eine gut ausgestattete Justiz und eine entsprechende digitale Infrastruktur, auch in der Fläche.

Als Garantin für den Zugang zum Recht ist auch eine funktions- und handlungsfähige Anwaltschaft essenziell. „Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse haben eine stärkere Dynamik als in früheren Jahrzehnten, daher müssen wir auch bei den Rahmenbedingungen für die anwaltliche Tätigkeit agil sein“, mahnt DAV-Präsidentin Edith Kindermann. „Die gesetzliche Vergütung braucht in jeder Legislaturperiode eine Angleichung an die wirtschaftliche Entwicklung, um das Auskommen der Anwaltschaft zu sichern. Auch das anwaltliche Berufsrecht muss regelmäßig auf Gültigkeit überprüft und an geänderte Anforderungen angepasst werden.“

Rechtsstaat nur mit Anwaltschaft

Die Anwaltschaft ist nicht nur Garantin für den Zugang zum Recht und erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. „In ihrer rechtsstaatlichen Funktion ist die Anwaltschaft auch das notwendige Gegengewicht für staatliche Macht und muss bei Reformen stets mitgedacht und einbezogen werden“, betont Kindermann.

Das Mandatsgeheimnis muss absolut geschützt werden – ohne Wenn und Aber, ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung. Es braucht in allen Sicherheitsgesetzen eine Generalklausel nach Vorbild des § 62 BKA-Gesetz.

Weitere Reformen des materiellen Strafrechts und der Strafprozessordnung müssen von entsprechenden Evaluierungen früherer Änderungen abhängig gemacht werden. Staatliche Härte ist kein Allheilmittel: Der Staat kann nicht allen unerwünschten gesellschaftlichen Entwicklungen mit dem Strafrecht begegnen. Ebenso darf die Beschleunigung von Strafprozessen nicht einseitig auf Kosten von Beschuldigtenrechten gehen.

Der DAV mahnt die Einhaltung von Bürger- und Freiheitsrechten an, die er weiterhin verteidigen wird.

Weitere Informationen
Eckpunktepapier des Deutschen Anwaltvereins zur Bundestagswahl 2021 (PDF, 64 KB)