Aufhebungsvertrag erhalten? Jetzt vom Fachanwalt prüfen lassen!

20. Mai 2025 -

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. Jens Usebach LL.M. – Ihre erste Adresse für Kündigungsschutz & Aufhebungsverträge


➤ Sie haben einen Aufhebungsvertrag erhalten? Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie mit uns gesprochen haben!

Viele Arbeitnehmer unterschreiben einen Aufhebungsvertrag in der Annahme, damit eine faire Einigung zu erzielen – doch das Gegenteil ist oft der Fall:

❌ Verlust des Kündigungsschutzes
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
❌ Geringe oder gar keine Abfindung
❌ Fristverkürzungen und nachteilige Klauseln

Ein Aufhebungsvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument – mit gravierenden Folgen für Ihre berufliche und finanzielle Zukunft.


✔ Jetzt handeln: Prüfung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. jur. Jens Usebach LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Schwerpunktkanzlei JURA.CC, ist bundesweit für Arbeitnehmer tätig und spezialisiert auf die rechtliche Überprüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen.

Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung im Kündigungsschutzrecht sorgt Dr. Usebach dafür, dass Ihre Rechte als Arbeitnehmer gewahrt und Ihre Interessen bestmöglich durchgesetzt werden.


Was wir für Sie tun können:

Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Aufhebungsvertrags

Senden Sie uns den Vertrag per E-Mail oder über unser sicheres Online-Formular – Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Einschätzung, ob der Vertrag rechtlich bedenklich ist und welche Chancen Sie haben.

Verhandlung besserer Konditionen

Wir prüfen nicht nur, sondern verhandeln für Sie:

Kompetente Vertretung – außergerichtlich & gerichtlich

Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Sie auch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage – schnell, effektiv und mit dem nötigen Druck.


Warum JURA.CC – Die Kanzlei für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht?

🌟 Spezialisierte Fachanwaltskanzlei
Unsere Kanzlei ist ausschließlich im Arbeitsrecht tätig – das bedeutet für Sie: tiefgehende Expertise und absolute Fokussierung auf Ihre Rechte als Arbeitnehmer.

🌟 Dr. jur. Jens Usebach LL.M.
Als promovierter Jurist und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit dem Zusatzabschluss „Master of Laws“ (LL.M.) kennt Dr. Usebach alle Fallstricke von Aufhebungsverträgen – und wie man sie umgeht.

🌟 Bundesweite Vertretung – digital & effizient
Ganz gleich, wo Sie wohnen: Wir beraten und vertreten Sie bundesweit – telefonisch, per E-Mail oder Video – schnell, unkompliziert und persönlich.

🌟 Transparente Kostenstruktur
Wir informieren Sie im Vorfeld offen über etwaige Kosten und helfen bei der Beantragung des Kostenschutzes bei der Rechtsschutzversicherung.


So einfach geht’s:

  1. 📄 Aufhebungsvertrag einsenden
    Senden Sie Ihren Vertrag an:
    📧 kanzlei@jura.cc
  2. ⏱️ Schnelle Rückmeldung erhalten
    Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie unsere Ersteinschätzung und ein Angebot für die Vertretung.
  3. ⚖️ Rechte sichern & bessere Konditionen verhandeln
    Wir übernehmen die gesamte rechtliche Abwicklung und setzen uns für Ihre Interessen ein.

Machen Sie den ersten Schritt – bevor es zu spät ist!

Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich nur schwer rückgängig machen. Lassen Sie sich jetzt vom Experten beraten – bevor Sie unterschreiben!

📞 Telefonische Soforthilfe:
0221 / 95 81 43 21

📧 E-Mail:
kanzlei@jura.cc


Mandantenstimmen (Auszug):

🗣️ „Ich hätte beinahe unterschrieben – dank Dr. Usebach habe ich das Dreifache an Abfindung erhalten!“
– M. Schulze, Düsseldorf

🗣️ „Kompetent, schnell und freundlich. Die Kanzlei JURA.CC hat mich bestens durch diese stressige Zeit begleitet.“
– A. Kraus, Köln

🗣️ „Ich war ratlos und hatte Angst – jetzt bin ich erleichtert. Danke an das ganze Team!“
– L. Hoffmann, Berlin


Ihr Recht ist unsere Aufgabe – JURA.CC hilft!

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern und Ihre Rechte sichern.
Fachanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M. steht auf Ihrer Seite.


JURA.CC – Kanzlei für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht
📍 Standort Köln | 📍 Bundesweit digital
🔒 DSGVO-konform | 💼 Für Arbeitnehmer