Bahnsurfender Schüler unfallversichert

Das Bundessozialgericht hat am 30.03.2023 zum Aktenzeichen B 2 U 3/21 R entschieden, dass ein Schüler in der Schülerunfallversicherung versichert ist, wenn er beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet.

Aus der Pressemitteilung des BSG Nr. 12/2023 vom 30.03.2023 ergibt sich:

Der damals knapp 16jährige Kläger war Gymnasiast und bestieg nach Schulende den Regionalexpress, um nach Hause zu fahren. Während der Fahrt öffnete er die verschlossene Durchgangstür des letzten Waggons mit einem mitgeführten Vierkantschlüssel und stieg auf die dahinterliegende, den Zug schiebende Lok. Auf dem Dach erlitt er einen Starkstromschlag aus der Oberleitung und stürzte brennend von der Lok. Er überlebte schwer verletzt und zog sich unter anderem hochgradige Verbrennungen zu.

Das Bundessozialgericht hat einen Wegeunfall festgestellt und damit anders als die Vorinstanz Versicherungsschutz des Klägers in der Schülerunfallversicherung bestätigt. Schüler sind bei spielerischen Betätigungen im Rahmen schülergruppendynamischer Prozesse unfallversichert. Auch im Falle des Klägers ging es darum, im befreundeten Schülerkreis „cool“ zu sein. Die von ihm selbstgeschaffene Gefahr schließt den Unfallversicherungsschutz nicht aus. Angesichts wiederholt erfolgreicher Surfaktionen steht vielmehr fest, dass die dabei erworbene Sorglosigkeit zu einer massiven alterstypischen Selbstüberschätzung führte.