Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 16. April 2025 (Az. VIII ZR 270/22) die Anforderungen an den Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung präzisiert und damit die Rechte von Mieterinnen und Mietern gestärkt.
Hintergrund des Falls
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Mieterin einer Eigenbedarfskündigung widersprochen und sich dabei auf gesundheitliche Härtegründe berufen. Sie legte ärztliche Atteste vor, die bescheinigten, dass ein Umzug ihre Gesundheit erheblich gefährden würde. Die Vorinstanzen hatten den Widerspruch der Mieterin jedoch als unsubstantiiert angesehen und der Räumungsklage des Vermieters stattgegeben.
Entscheidung des BGH
Der BGH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und stellte klar, dass der Vortrag der Mieterin ausreichend war, um eine gesundheitliche Härte im Sinne des § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB geltend zu machen. Der Senat betonte, dass der Mieter nicht verpflichtet ist, seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch umfangreiche medizinische Gutachten zu belegen. Vielmehr genügt ein substantiierter Vortrag, der durch ärztliche Bescheinigungen untermauert wird.
Der BGH stellte fest, dass es den Gerichten obliegt, bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte von Amts wegen weitere Ermittlungen anzustellen, beispielsweise durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Die Anforderungen an die Substantiierung des Vortrags dürfen nicht überspannt werden, da dies den effektiven Kündigungsschutz der Mieterinnen und Mieter unterlaufen würde.
Bedeutung für die Praxis
Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Eigenbedarfskündigungen:
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Erleichterung des Kündigungswiderspruchs: Mieter können sich bei einem Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung auf gesundheitliche Härtegründe berufen, ohne umfangreiche medizinische Nachweise erbringen zu müssen.
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Pflicht zur Amtsermittlung: Gerichte sind verpflichtet, bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte von Amts wegen weitere Ermittlungen anzustellen, um die behaupteten Härtegründe zu überprüfen.
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Stärkung des Mieterschutzes: Die Entscheidung stärkt den Schutz der Mieter vor Eigenbedarfskündigungen und betont die Bedeutung des sozialen Mietrechts.
Fazit
Mit diesem Urteil hat der BGH die Rechte der Mieterinnen und Mieter bei Eigenbedarfskündigungen gestärkt und die Anforderungen an den Vortrag gesundheitlicher Härtegründe präzisiert. Die Entscheidung betont die Bedeutung des effektiven Kündigungsschutzes und verpflichtet die Gerichte zu einer sorgfältigen Prüfung der vorgebrachten Härtegründe.