BRAK-Stellungnahme 64/20 zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen Stellung genommen.

Aus der Pressemitteilung der BRAK vom 26.10.2020 ergibt sich:

In ihrer Stellungnahme begrüßt die BRAK die Aufnahme der digitalen Kompetenz als Studieninhalt ausdrücklich.

Für die erste juristische Staatsprüfung sollen künftig fünf bestandene Hausarbeiten verpflichtend sein. Die Anzahl der Hausarbeiten kann auf vier reduziert werden, wenn an einer Verfahrenssimulation in fremder Sprache teilgenommen wurde. Die Teilnahme an einem deutschen Moot Court, wie dem Soldan Moot, würde damit keinen Anreiz mehr bieten. Dagegen wendet sich die BRAK. Moot Courts auch in deutscher Sprache seien sehr anspruchsvoll, mit einem hohen Zeitaufwand verbunden und vermittelten den teilnehmenden Studierenden vielfältige Kompetenzen. Vor dem Hintergrund, dass die Teilnahme an einem Moot Court eine Hausarbeit in deutscher Sprache ersetzen solle, sei nicht einzusehen, weshalb die Verfahrenssimulation in einer fremden Sprache erfolgen müsse.

Es werde empfohlen, die Möglichkeit des sog. Abschichtens beizubehalten. Der Schwerpunkt des Studiums sollte zudem auf den Grundlagenfächern liegen. Schließlich werde darum gebeten, die Ausgestaltung der Anwaltsstation eng mit den Rechtsanwaltskammern abzustimmen.