Bundesrat lehnt europäische Medienaufsicht ab

27. November 2020 -

Der Bundesrat dringt darauf, die Kulturhoheit der Länder im europäischen Rahmen zu beachten: In einer am 27.11.2020 gefassten Entschließung setzt er sich mit den Plänen der EU-Kommission auseinander, die Regulierung von digitalen Plattformen zu überprüfen und mit dem sogenannten Digital Services Act (DSA) an die tatsächlichen Entwicklungen anzupassen.

Aus der Pressemitteilung des BR vom 27.11.2020 ergibt sich:

Diese Pläne begrüßt der Bundesrat zwar grundsätzlich. Er weist aber auf die besonderen Interessenbereiche der Länder hin und fordert die Bundesregierung auf, ihnen die Verhandlungsführung in der Ratsarbeitsgruppe und im Ministerrat zu übertragen sowie künftige Stellungnahmen des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen.

Das Vorhaben der Kommission betreffe in besonderem Maße die Medienpolitik, die in die Regelungskompetenz der Länder fällt. Grund ist die zunehmende Digitalisierung und Konvergenz der Medien sowie die wachsenden Bedeutung digitaler Plattformen für die Medienlandschaft und für die freie demokratische Willensbildung.

Der Bundesrat fordert daher, die Kompetenzen der Mitgliedstaaten im Bereich der kulturellen Identität zu wahren. Eine Harmonisierung des materiellen Rechts im Bereich der Kulturhoheit lehnt er ebenso ab wie eine zentrale Medienaufsicht. Anzustreben seien aber vereinfachte Verfahren und verbesserte Zusammenarbeit der Behörden zur effektiveren Rechtsdurchsetzung in der gesamten Union.

Der Bundesrat drängt darauf, Meinungsfreiheit, Presse-, Rundfunk- und Film- beziehungsweise Medienfreiheit sowie die Informationsfreiheit bei der Überarbeitung des Haftungsregimes der eCommerce-Richtlinie zu wahren. Insbesondere dürfe es zu keiner Überwachung oder Ausfilterung von journalistisch-redaktionellen Inhalten der Medienanbieter kommen, die bereits einer Kontrolle zur Sicherung journalistischer Sorgfaltspflichten nach medienrechtlichen Grundsätzen – auch Selbstkontrollmechanismen – unterliegen.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie die Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Weitere Informationen
Antrag des Freistaates Bayern: Entschließung des Bundesrates „Digital Services Act (DSA)“ (BR-Drs. 642/20 – PDF, 305 KB)