Digitales Covid-Zertifikat: EU führt grenzüberschreitende Widerrufsfunktion ein

22. März 2022 -

Die EU-Kommission hat am 21.03.2022 einen Mechanismus beschlossen, mit dem gefälschte oder fehlerhafte digitale Covid-Zertifikate der EU grenzüberschreitend widerrufen werden können. Damit werden Zertifikate, die in einem Mitgliedsstaat widerrufen wurden, künftig in allen Mitgliedsstaaten als ungültig angezeigt.

Aus EU-Aktuell vom 21.03.2022 ergibt sich:

Seit Einführung der digitalen COVID-Zertifikate in der EU im Juli 2021 wurden mehr als 1,7 Mrd. entsprechende Dokumente ausgestellt. Da sie unter anderem bei Reisen innerhalb der EU Vorteile bringen, kam es bei den Zertifikaten zu vereinzelten Betrugsversuchen. Insgesamt ist die Zahl der in betrügerischer Absicht oder fälschlicherweise ausgestellten Bescheinigungen aber nach wie vor sehr gering.

Sollten dennoch gefälschte oder fehlerhafte Zertifikate entdeckt werden, ist es wichtig, die betreffenden Bescheinigungen widerrufen zu können. Mehrere Mitgliedsstaaten haben bereits entsprechende Systeme auf nationaler Ebene eingerichtet. In Zukunft wird das neue System nun auf EU-Ebene einen sicheren und effizienten grenzüberschreitenden Widerruf ermöglichen. Diese Verbesserung soll das Vertrauen in das System der digitalen COVID-Zertifikate der EU weiter stärken.