Marquardt kündigt Stellenabbau an – 150 Arbeitsplätze am Stammsitz betroffen
Die angespannte wirtschaftliche Lage in der deutschen Industrie macht auch vor dem Traditionsunternehmen Marquardt nicht Halt: Der Mechatronikspezialist mit Hauptsitz in Rietheim-Weilheim (Baden-Württemberg) hat angekündigt, im Laufe des Jahres 2025 insgesamt rund 150 Arbeitsplätze am Stammsitz abzubauen. Dies entspricht etwa zehn Prozent der dort beschäftigten Belegschaft. Aktuell arbeiten rund 1.600 Mitarbeiter an diesem Standort.
Gründe für den Stellenabbau: Rückläufige Auftragslage und wirtschaftliche Unsicherheiten
Wie Unternehmenssprecher Ulrich Schumacher mitteilt, reagiert das Unternehmen mit der geplanten Personalmaßnahme auf anhaltend schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen. In einer schriftlichen Stellungnahme nennt Marquardt unter anderem folgende Faktoren:
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Rückläufige Auftragseingänge
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Sinkende Umsätze
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Deutlich gestiegene Betriebskosten
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Geopolitische Unsicherheiten
Diese Entwicklungen beeinträchtigen laut Unternehmensangaben die Geschäftstätigkeit der gesamten Unternehmensgruppe nachhaltig. Um auf die veränderten Marktbedingungen zu reagieren, sei eine Anpassung der Personalstruktur notwendig geworden.
Fokus auf indirekte Unternehmensbereiche
Von dem Stellenabbau betroffen sind überwiegend indirekte Bereiche, also Abteilungen, die nicht direkt in die Produktion eingebunden sind – zum Beispiel die Verwaltung, das Controlling oder der Bereich Forschung und Entwicklung. Die gewerblichen Produktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind laut aktuellen Informationen von den Maßnahmen nicht betroffen.
Gespräche mit dem Betriebsrat laufen
Marquardt hat inzwischen Gespräche mit dem Betriebsrat aufgenommen, um die Maßnahmen möglichst sozialverträglich umzusetzen. Unternehmenssprecher Schumacher betonte, dass das Unternehmen bemüht sei, gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung faire und tragfähige Lösungen für die Betroffenen zu erarbeiten. Wie diese konkret ausgestaltet sein könnten – etwa durch Transfergesellschaften, freiwillige Aufhebungsverträge oder Vorruhestandsregelungen – sei derzeit noch Gegenstand laufender Gespräche.
Unternehmensleitung spricht von schmerzhaften, aber notwendigen Schritten
Der Vorstandsvorsitzende der Marquardt Gruppe, Björn Twiehaus, äußerte sich in einer Stellungnahme ebenfalls zu den geplanten Einschnitten. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, so Twiehaus, und alle Alternativen im Vorfeld sorgfältig geprüft. Letztlich sei der Schritt jedoch unumgänglich, um die wirtschaftliche Stabilität und langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen.
Twiehaus hatte Anfang 2025 die operative Leitung des Unternehmens übernommen und damit die Nachfolge von Harald Marquardt angetreten, der das Familienunternehmen fast drei Jahrzehnte lang geführt hatte.
Trotz Stellenabbau: Marquardt investiert in Innovation und Standort Deutschland
Trotz des angekündigten Stellenabbaus betont das Unternehmen sein fortbestehendes Bekenntnis zum Standort Deutschland. Man investiere weiterhin gezielt in technologische Wachstumsfelder wie Elektromobilität sowie digitale Bedienlösungen für Industrie, Automotive und weitere Branchen. So wurden zuletzt nicht nur neue Werke im Ausland (z. B. Indien und Tunesien), sondern auch in Deutschland, etwa am Erfurter Kreuz, in Betrieb genommen.
Unternehmensprofil Marquardt
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Gründung: 1925
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Sitz: Rietheim-Weilheim, Baden-Württemberg
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Mitarbeiter weltweit: ca. 10.000
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Standorte: 23 weltweit
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Umsatz 2023: ca. 1,4 Milliarden Euro
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F&E-Quote: ca. 10 % des Jahresumsatzes
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Branche: Mechatronik, Automobilzulieferung, Bedienelemente, Sensorik
Im Jubiläumsjahr 2025 – Marquardt wird 100 Jahre alt – sieht sich das Unternehmen inmitten tiefgreifender Transformationsprozesse. Die aktuellen Personalmaßnahmen markieren einen weiteren Schritt im Bemühen, die eigene Marktposition trotz konjunktureller Herausforderungen langfristig zu sichern.
Die Ankündigung des Autozulieferers Marquardt, 150 weitere Arbeitsplätze am Stammsitz in Rietheim-Weilheim abzubauen, sorgt verständlicherweise für Verunsicherung unter den Beschäftigten. Wenn auch Sie betroffen sind oder eine Kündigung befürchten, sollten Sie Ihre Rechte kennen und frühzeitig handeln. Hier sind die wichtigsten rechtlichen Hinweise für Arbeitnehmer in dieser Situation:
🔎 1. Kündigung prüfen lassen – Viele sind unwirksam
Eine Kündigung bedeutet nicht automatisch das Ende des Arbeitsverhältnisses. Viele Kündigungen sind formell oder inhaltlich fehlerhaft und können erfolgreich angefochten werden. Typische Fehler sind:
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Kein oder nicht ordnungsgemäß angehörter Betriebsrat (§ 102 BetrVG)
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Fehlende Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung (§ 1 Abs. 3 KSchG)
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Kein nachvollziehbarer wirtschaftlicher Grund
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Formfehler (z. B. Kündigung nicht schriftlich, falsche Unterschrift)
💡 Tipp: Lassen Sie Ihre Kündigung durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt innerhalb von drei Wochen nach Zugang prüfen. Danach wird die Kündigung automatisch wirksam (§ 4 KSchG).
🤝 2. Betriebsrat einschalten
Der Betriebsrat hat bei geplanten Kündigungen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Wird dieser nicht korrekt beteiligt, ist die Kündigung in der Regel unwirksam. Arbeitnehmer können sich mit Fragen, Bedenken oder Vorschlägen auch direkt an den Betriebsrat wenden.
⚖️ 3. Sozialplan und Interessenausgleich – Ihre Ansprüche
Bei größeren Umstrukturierungen, wie im Fall Marquardt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich und Sozialplan zu verhandeln (§§ 111 ff. BetrVG). Dies kann für Sie bedeuten:
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Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes
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Qualifizierungsmaßnahmen oder Weiterbildungsangebote
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Vorrang bei interner Stellenvergabe
Fragen Sie aktiv nach, ob ein Sozialplan verhandelt wird – und wie Sie davon profitieren können.
📋 4. Betriebsbedingte Kündigung – Voraussetzungen und Rechte
Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur unter engen Voraussetzungen rechtmäßig:
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Wegfall des Arbeitsplatzes durch organisatorische Maßnahmen
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Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen
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Ordnungsgemäße Sozialauswahl
Insbesondere bei Unternehmen wie Marquardt, die zeitgleich neue Arbeitsplätze im Ausland schaffen, ist zu prüfen, ob tatsächlich ein Arbeitsplatzabbau im Inland notwendig ist.
📅 5. Fristen im Auge behalten
Bei Kündigungen gelten strenge Fristen:
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Drei Wochen für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG)
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Fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrunds erfolgen (§ 626 BGB)
Verpassen Sie diese Fristen nicht – sie sind entscheidend für den Erhalt Ihrer Rechte!
💬 6. Jetzt handeln – nicht warten
Ob Sie bereits eine Kündigung erhalten haben oder sich nur auf den Ernstfall vorbereiten wollen: Frühzeitige rechtliche Beratung kann finanzielle Nachteile vermeiden und Ihre Chancen auf einen Verbleib im Unternehmen oder eine faire Abfindung deutlich verbessern.
🔍 Kostenlose Erstberatung wird häufig von spezialisierten Anwälten oder über Gewerkschaften angeboten.
✅ Fazit: Aktiv werden lohnt sich!
Der Stellenabbau bei Marquardt ist Teil eines größeren Trends in der Autozulieferer-Branche. Doch das bedeutet nicht, dass Sie eine Kündigung einfach hinnehmen müssen. Nutzen Sie Ihre Rechte, holen Sie sich rechtlichen Rat – und bewahren Sie einen kühlen Kopf.
➤ Kündigung erhalten? Lassen Sie sie sofort prüfen – für Ihre Zukunft und Ihre Existenz!
➤ Jetzt informieren, bevor es zu spät ist.