Dritte Wohngelderhöhung in dieser Legislaturperiode

Die Bundesregierung hat am 31.03.2021 die dritte Erhöhung des Wohngeldes in dieser Legislaturperiode beschlossen.

Aus dem Newsletter des BMI Nr. 5/2021 vom 16.04.2021 ergibt sich:

Damit erhält ein 2-Personen-Haushalt insgesamt rund 70 Euro mehr im Monat.

Das neue Wohngeld ist zudem dynamisch. Es passt sich alle zwei Jahre automatisch an Verbraucherpreise und das Mietniveau an. Wohngeldempfänger werden damit dauerhaft entlastet.

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: „Die Dynamisierung ist ein Meilenstein in der Geschichte des Wohngeldes. Kostenentwicklungen werden künftig automatisch berücksichtigt. Wir greifen Menschen unter die Arme, bei denen der Lohn trotz Arbeit nicht für die Miete ausreicht.“

Bereits mit der Wohngeldreform 2020 war das durchschnittliche Wohngeld eines 2-Personen-Haushalts um 45 Euro und mit Einführung der CO2- Komponente um weitere 12 Euro pro Monat gestiegen.

Insgesamt werden von der erneuten Wohngelderhöhung rund 650.000 Haushalte profitieren. Darunter sind rund 30.000 Haushalte, die durch die Umsetzung der Dynamisierung erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch erhalten.

Die meisten Wohngeldempfänger leben in einem 2-Personen-Haushalt. Im Schnitt haben diese 995 Euro zur Verfügung und erhalten ab 2022 einschließlich der Wohngelderhöhung rund 215 Euro Wohngeld.