Erklärung der EU-Kommission zum Beschluss des polnischen Verfassungsgerichtshofs zum Vorrang von EU-Recht

Die Europäische Kommission ist zutiefst besorgt über den Beschluss des polnischen Verfassungsgerichtshofs vom 14.07.2021, nach dem die vom EuGH in Bezug auf die Arbeitsweise der Justiz angeordneten einstweiligen Maßnahmen nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien.

Aus EU-Aktuell vom 15.07.2021 ergibt sich:

„Dieser Beschluss verstärkt unsere Besorgnis über den Stand der Rechtsstaatlichkeit in Polen“, so eine heute veröffentlichte Erklärung der Europäischen Kommission.

Dort heißt es weiter:

„Die Kommission hat sich in dieser Frage stets sehr klar und eindeutig geäußert und bekräftigt erneut:

  • EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht.
  • Alle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, einschließlich einstweiliger Anordnungen, sind für die Behörden aller Mitgliedstaaten und für die nationalen Gerichte bindend.

Die Rechte der Bürger und Unternehmen der EU müssen in allen Mitgliedstaaten in gleicher Weise geschützt werden.

Die Europäische Kommission erwartet von Polen, dass es dafür sorgt, dass alle Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vollständig und korrekt umgesetzt werden. Dazu gehört auch die gestrige gerichtliche Anordnung einstweiliger Maßnahmen gegen Polen, um die Anwendung einiger Bestimmungen des Gesetzes von Dezember 2019 über die Justiz, einschließlich der Arbeitsweise der Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs, unverzüglich auszusetzen.

Die Kommission wird nicht zögern, von den ihr durch die Verträge übertragenen Befugnissen Gebrauch zu machen, um die einheitliche Anwendung und Integrität des Unionsrechts zu gewährleisten.“