Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Marvin E. wegen versuchter Gründung einer terroristischen Vereinigung

01. Juni 2022 -

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 24.5.2022 zum Aktenzeichen 2 StE 4/22-5a – 1/22 das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof vom 31.3.2022 zur Hauptverhandlung zugelassen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, versucht zu haben, eine terroristische Vereinigung zu gründen, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben sowie gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben.

Aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main Nr. 44/2022 ergibt sich:

Der Angeklagte soll laut Anklageschrift des Generalbundesanwalts die Ideologie der sog. Atomwaffen Division („AWD“) geteilt haben, deren Anhänger eine rassistische, antisemitische und nationalsozialistische Weltanschauung vertreten würden. Er habe im Sommer 2021 den Entschluss gefasst, innerhalb von drei Jahren in Deutschland einen „Rassen“- und Bürgerkrieg im Sinne der „AWD“-Ideologie zu entfachen. Hierfür sollte eine „AWD-Division Hessen“ Anschläge mittels Sprengsätzen und Schusswaffen begehen. Als Mitglieder habe er versucht, Personen mit Erfahrung im Umgang mit Waffen und Pyrotechnik zu gewinnen. Er habe sich auch bemüht, das für die Anschläge erforderliche Waffenarsenal zu beschaffen. Er habe sich über das Internet über ein Schnellfeuergewehr informiert und verschiedene Komponenten erworben, mit denen er mehrere sog. unkonventionelle Sprengvorrichtungen hergestellt habe. Die produzierten Gemische hätten eine Sprengkraft entfaltet, die einen mit militärischem Sprengstoff in etwa vergleichbaren Wirkungsgrad erzielten.

Der Angeklagte habe bereits über mögliche Ziele für die beabsichtigten Anschläge recherchiert. Zudem habe er für die Rekrutierung von Mitgliedern seiner „AWD-Division-Hessen“ eine Plakataktion in einer hessischen Stadt geplant.

Der während der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern besetzte Senat wird auch darüber zu entscheiden haben, ob Jugendstrafrecht zur Anwendung gebracht wird, weil der Angeklagte die Taten als Heranwachsender im Alter von 19 Jahren begangen haben soll.

Der Angeklagte wurde am 16.9.2021 festgenommen und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft. Der Senat hat die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

Die Hauptverhandlung wird am Dienstag, 02.08.2022, um 10 Uhr beginnen und zunächst am 12.08.2022 um 12 Uhr, 02.09.2022 um 10 Uhr, 08.09.2022 um 14 Uhr, 09.09.2022 um 10 Uhr, 27.09.2022 um 14 Uhr, 30.09.2022 um 10 Uhr, 04.10.2022 um 14 Uhr, 07.10.2022 um 10 Uhr, 11.10.2022 um 14 Uhr, 14.10.2022 um 10 Uhr, 18.10.2022 um 14 Uhr, 21.10.2022 um 10 Uhr und ab 01.11.2022 jeden Dienstag um 14 Uhr und Freitag um 10 Uhr fortgesetzt werden. Alle Termine finden im Saal II des Gerichtsgebäudes E, Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main, statt.