EU-Asylagentur: Neue Befugnisse, mehr Mittel

04. Oktober 2021 -

Die Migrationskrise 2015 hat gezeigt, wie nötig eine Reform des EU-Asylrechts ist. EU-weit sollten Antragsteller*innen einheitlich behandelt und Flüchtlinge gerecht verteilt werden.

Aus dem Newsletter des EP vom 01.10.2021 ergibt sich:

Nachdem die EU-Regierungen im Rat die Gründung einer EU-Agentur für Asyl rund vier Jahre blockiert hatte, einigten sich die Verhandlungsführer*innen des Europäischen Parlaments und des Rates Ende Juni 2021 darauf, das Unterstützungsbüro für Asylfragen auf Malta in eine eigenständige EU-Agentur umzuwandeln.

Um das Funktionieren des gemeinsamen Asylsystems zu verbessern, wird die Agentur die praktische Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und mit Drittländern fördern.

Expertenpool für praktische Hilfe

Mit zusätzlichem Personal soll die neue Agentur Mitgliedstaaten in Krisensituationen und bei der Aufnahme und Verteilung von Asylsuchenden und Flüchtlingen beraten und bei der Bearbeitung von Asylanträgen unterstützen.

Die Agentur soll einen Pool von 500 nationalen Expert*innen aufbauen, die auf Ersuchen der Mitgliedstaaten als Asyl-Unterstützungsteams eingesetzt werden können und vor Ort technische und operative Hilfe leisten.

Überwachung der Lage in den Mitgliedstaaten

Die Agentur kann ab 2023 auch Experte*innen in die Mitgliedstaaten entsenden, um zu überprüfen, ob die Aufnahmebedingungen den Standards der EU entsprechen und die Grundrechte von Flüchtlingen sowie Kinderschutzgarantien in den Mitgliedstaaten gewahrt werden.

Dieser Mechanismus soll in großen Teilen ab dem 31. Dezember 2023 in Kraft treten. Zur Gänze angewendet wird dieser Kontrollmechanismus aber erst, sobald die derzeitig geltende Dublin-III-Verordnung durch eine neue EU-Asylstrategie ersetzt wurde.

Beauftragte*r für Grundrechte

Die Europaabgeordneten haben sich in den Verhandlungen mit dem Rat für eine*n Beauftragte*n für Grundrechte bei der EU-Asylagentur stark gemacht. Die oder der Beauftrage solle die Achtung der Grundrechte in der Asylpolitik fördern und auf die Einhaltung der Grundrechte bei der Tätigkeit der Agentur achten sowie den Beschwerdemechanismus der Agentur überwachen.

Hintergrund

Als Reaktion auf die Migrationskrise hat die Europäische Kommission eine Reform des EU-Asylrechts angemahnt und im Mai und Juni 2016 sieben Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt. Mit dem Vorschlag für die EU-Asylagentur sollte die Funktionsweise des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems verbessert werden.

Am 23. September 2020 legte die EU-Kommission ein umfassendes Migrations- und Asylpaket vor, das auch eine Verordnung über die EU-Asylagentur enthielt. Nachdem der Rat den Vorschlag jahrelang blockiert hatte, konnten die Verhandlungsführer*innen von Rat und Europäischem Parlament im Sommer eine informelle Einigung erzielen, die nun vom Plenum des Parlaments und vom Rat offiziell angenommen werden muss.