Ex-Oberbürgermeister behält trotz Verurteilung wegen Vorteilsnahme sowie Untreue volle Pension

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat am 04.03.2021 zum Aktenzeichen 6 A 84/20 die Disziplinarklage des Landesverwaltungsamts gegen den früheren Oberbürgermeister einer saarländischen Stadt auf Aberkennung des Ruhegehalts abgewiesen.

Aus der Pressemitteilung des OVG Saarland Nr. 10/2021 vom 10.03.2021 ergibt sich:

Der ehemaliger Kommunalpolitiker war vom Landgericht Saarbrücken wegen Vorteilsannahme in vier Fällen und wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen verurteilt worden.
Das Verwaltungsgericht hatte dem Beklagten infolge dieser Taten das Ruhegehalt aberkannt.

Im Berufungsverfahren ist das Oberverwaltungsgericht dem nicht gefolgt.

Zwar habe der Beklagte ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen. Es lägen jedoch Milderungsgründe von einem solchen Gewicht vor, die sein Fehlverhalten bei der gebotenen Gesamtwürdigung aller be- und entlastenden Umstände in einem milderen Licht erscheinen ließen. Ein erheblicher Milderungsgrund sei insbesondere in der überwiegenden Uneigennützigkeit seines Handelns zu sehen. Außerdem seien die erheblichen beruflichen und privaten Folgen für den Beklagten und seine Familie, sein Geständnis im Strafverfahren und die Wiedergutmachung des Schadens zu berücksichtigen. Ein die Aberkennung des Ruhegehalts rechtfertigender endgültiger Vertrauensverlust liege nicht vor.