Gericht untersagt Konzerte auf der Insel Grafenwerth – Kurzfristigkeit der Entscheidung beruht auf Verhalten der Verfahrensbeteiligten

02. Juni 2022 -

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 02.06.2022 zum Aktenzeichen 14 L 942/22 entschieden, dass drei Konzerte am Pfingstwochenende auf der Rheininsel Grafenwerth in Bad Honnef nicht stattfinden dürfen.

Aus der Pressemitteilung des VG Köln vom 02.06.2022 ergibt sich:

Der BUND hatte bei dem Gericht gestern am späten Nachmittag einen Eilantrag gestellt, um die Veranstaltungen

– Klassik auf der Insel – Kölner Kammerorchester, Solist Colin Pütz, 4. Juni 2022,

– Andreas Vollenweider & Friends in Concert, 5. Juni 2022,

– Patti Smith And Her Band, 6. Juni 2022,

zum Schutze der Umwelt zu verhindern. Die Insel Grafenwerth liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Nach Auffassung des BUND sind die genannten Konzerte dort verboten.

Zur Begründung der Zwischenentscheidung hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, es sei möglich, dass schon durch den weiteren Aufbau der Einrichtungen Schutzgüter der Landschaftsschutzgebietsverordnung oder anderer naturschutzrechtlicher Regelungen irreversibel verletzt würden. Der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts erst kurz vor dem ersten Konzert sei allein auf das Verhalten des Rhein-Sieg-Kreises (RSK), des Veranstalters und der Stadt Bad Honnef zurückzuführen. Der RSK habe erst am vergangenen Montag (30. Mai 2022) die Erlaubnis für die Durchführung der Konzerte erteilt. Gegen diese Erlaubnis richtet sich der Eilantrag des BUND.

Bis vor einer Woche seien der RSK und die Stadt Bad Honnef davon ausgegangen, die Konzerte könnten ohne eine solche Erlaubnis stattfinden. Diese Einschätzung sei jedoch offensichtlich rechtswidrig gewesen und stehe auch nicht im Einklang mit der Verwaltungspraxis der vergangenen Jahre. Der Veranstalter habe diese Situation befördert, indem er die notwendige Erlaubnis erst am 25. Mai 2022 beantragt habe. Dass er eine solche Erlaubnis brauchte, war ihm von einem Konzert im Jahr 2019, aufgrund eines Gesprächs mit Mitarbeitern des RSK und aufgrund mehrerer Aufforderungen der Stadt Bad Honnef seit Langem bekannt.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.