Kein Parteiausschluss aus AfD

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 19. Juni 2020 zum Aktenzeichen 63 O 50/20 den Eilantrag eines Politikers im Streit um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft in der AfD in erster Instanz erfolgreich (PM Nr. 35/2020)

Aus der Pressemitteilung PM Nr. 35/2020 des LG Berlin vom 19.06.2020 ergibt sich:

Das Landgericht Berlin hat aufgrund der heutigen mündlichen Verhandlung mit Urteil ebenfalls vom heutigen Tage dem Eilantrag von Herrn Kalbitz (Antragsteller und Verfügungskläger des Verfahrens) gegen die Alternative für Deutschland (Verfügungsbeklagte und Antragsgegnerin des Verfahrens) wegen des Streits um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft im Wesentlichen stattgegeben.

Der Antragsgegnerin ist daher in der ersten Instanz im Wege einer vorläufigen Regelung aufgegeben worden, dem Antragsteller bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens vor dem Bundesschiedsgericht der AfD alle sich aus der Mitgliedschaft in der AfD und ihren Organen ergebenden Rechte uneingeschränkt zu belassen.

Die Zivilkammer 63 hat ihre Entscheidung damit begründet, dass die Antragsgegnerin das in § 10 des Gesetzes über die politischen Parteien (PartG) vorgeschriebene Verfahren nicht beachtet habe, sodass ein Rechtschutzbedürfnis für die erlassene vorläufige Regelung bestehe.

Wegen der weiteren Einzelheiten müssen die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden, die noch nicht vorliegen.

Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann dagegen Berufung beim Kammergericht innerhalb von einem Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe eingelegt werden.