Keine Erweiterung eines Geflügelschlachthofes

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat mit Beschluss vom 25.09.2020 zum Aktenzeichen 5 L 292/19 entschieden, dass die Genehmigung für die Erweiterung des Geflügelschlachthofes in Königs Wusterhausen rechtswidrig ist.

Aus der Pressemitteilung des VG Cottbus vom 29.09.2020 ergibt sich:

Das Landesamt für Umwelt am 01.11.2018 erteilte eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung des im Königs Wusterhausener Ortsteil Niederlehme betriebenen Schlachthofs. Diese immissionsschutzrechtliche Genehmigung hat im Wesentlichen die Erweiterung der Schlachtkapazität von 120.000 auf 160.000 Tiere täglich zum Gegenstand.

Das VG Cottbus hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines Umweltschutzverbands gegen die Genehmigung wiederhergestellt.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts verfügt der Schlachthof bereits über keine vollziehbare, aber für den Betrieb notwendige Erlaubnis zur Entnahme von Brauchwasser.

Unabhängig davon hafte der immissionsschutzrechtlichen Erweiterungsgenehmigung ein Verfahrensmangel an, der sich auf den Inhalt der Genehmigung auswirken könne. Die beteiligten Behörden seien zu Unrecht davon ausgegangen, dass der Schlachthof über eine wasserrechtliche Erlaubnis aus 2010 zur Deckung des betrieblich benötigten Brauchwassers mittels Grundwasserentnahme verfüge. Die Entnahme von Grundwasser zu Brauchwasserzwecken sei vielmehr erstmals durch wasserrechtliche Erlaubnisse aus den Jahren 2015 und 2018 gestattet worden. Die Parallelität der Zulassungsverfahren habe aber zur Folge, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht ohne eine Koordination mit den wasserrechtlichen Verfahren hätte erteilt werden dürfen. Zudem hätten die wasserrechtlichen Belange in die Umweltverträglichkeitsprüfung des immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahrens einfließen müssen.

Der Beschluss kann mit Beschwerde bei dem OVG Berlin-Brandenburg angefochten werden.