Kostenpflichtige 01806-Nummer für Anrufe zum Vertrag ist unzulässig

23. April 2021 -

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 04.03.2021 zum Aktenzeichen 312 O 139/20 entschieden, dass die Hermes Germany GmbH für die Nutzung seines Servicetelefons nicht 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz und bis zu 60 Cent pro Anruf aus dem Mobilfunknetz berechnen darf.

Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vom 22.04.2021 ergibt sich:

Das hat das Landgericht Hamburg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Paketversender entschieden.

Hermes hatte auf seiner Internetseite eine kostenpflichtige 01806-Nummer für den Kundenservice angegeben. Auch Kunden, die mit Hermes telefonisch in Kontakt treten wollten, um Fragen zu ihrem Versandvertrag zu klären, mussten diese Nummer wählen. Ein Anruf aus dem Festnetz kostete 20 Cent, vom Handy bis zu 60 Cent.

Anruf beim Kundenservice darf nichts kosten

Der vzbv sah in den Telefongebühren einen. Verstoß gegen das Verbraucherrecht. Danach darf ein Anruf, der im Zusammenhang mit einem abgeschlossenen Vertrag steht, nicht mehr kosten als ein gewöhnlicher Anruf aus dem Mobil- oder Festnetz. Für Verbraucher mit Flatrate-Tarifen fallen aber üblicherweise gar keine gesonderten Verbindungskosten für einen Anruf an. Nach Auffassung des vzbv war die kostenpflichtige Servicenummer daher unzulässig.

Gebühr Verstößt gegen das Gesetz

Das Hamburger Landgericht gab der Klage des vzbv statt. Die von Hermes berechneten 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz überstiegen die Kosten für einen gewöhnlichen Anruf. Das gelte selbst dann, wenn der in Deutschland am meisten verbreitete Standardtarif der Deutschen Telekom zum Vergleich herangezogen werde (6,2 Cent pro 1,5 Minuten Gesprächsdauer). Auch die bis zu 60 Cent für einen Anruf aus dem Mobilfunknetz seien höher als die Kosten für ein normales Telefonat. Sie überstiegen jene Kosten, die einem Flatrate-Kunden entstünden.

Die anfallenden Kosten stellen nach Auffassung des Gerichts eine zusätzliche Hürde für Verbraucher dar, mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten, zumal auch mehrfache Anrufe erforderlich sein könnten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.