Kritik an geplanter Versorgungsreform

13. April 2021 -

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform der medizinischen Versorgung wird von Fachverbänden in der Zielsetzung begrüßt.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 454 vom 12.04.2021 ergibt sich:

Einzelne Regelungen werden aber auch teils scharf kritisiert, wie eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über den Entwurf für das sogenannte Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz GVWG (BT-Drs. 19/26822 – PDF, 2,6 MB) ergab. Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich der Anhörung am Montag in schriftlichen Stellungnahmen.

Mit den gesetzlichen Änderungen will die Bundesregierung Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbessern. Der Entwurf sieht neue Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), mehr Rechte für Krankenversicherte sowie Reformen in Krankenhäusern und Hospizen vor.

Der Sozialverband VdK erklärte, der Gesetzentwurf beinhalte viele wichtige Details, gehe allerdings keine Grundsatzfragen an. Beim Krankengeld, der PKV, der Krankenhausplanung und der Notfallversorgung seien grundsätzliche Reformen nötig. Nach Ansicht des VdK finden sich viele Patienten im Labyrinth des Gesundheitssystems nur schwer zurecht. Umso wichtiger sei eine unabhängige Patientenberatung. Die Reform sollte daher genutzt werden, um die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in eine dauerhafte, solide Form zu überführen.

Nach Ansicht des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) sind die künftig zu veröffentlichen Pflegepersonalquotienten als Instrument für die Vergleichbarkeit der Personalausstattung in Krankenhäusern unzureichend. Die Pflegepersonalquotienten gäben keine Auskunft über das Verhältnis zwischen angefallenem Pflegeaufwand und tatsächlicher Personalbesetzung. Um den Pflegeaufwand adäquat berechnen zu können, sei ein am Pflegebedarf ausgerichtetes wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsinstrument erforderlich.

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) forderte Nachbesserungen. So sollte eine Reform der sektorübergreifenden Notfallversorgung auf den Weg gebracht werden. Kritisch zu bewerten seien auch die geplanten Änderungen bezüglich Ausnahmen von den Mindestmengenvorgaben für Kliniken. Die DKG sprach in dem Zusammenhang von einer Gefährdung der flächendeckenden Versorgung und einem unzulässigen Eingriff in die Krankenhausplanung der Länder.

Die geplante Ausweitung und Verschärfung der Mindestmengenregelung stößt auch bei der Bundesärztekammer (BÄK) auf Kritik. Sinnvoller als Mindestmengen seien Vorgaben zur Strukturqualität, die zu verbesserter Ergebnisqualität führten.

Die Gewerkschaft Verdi begrüßte das geplante Behandlungsprogramm gegen Adipositas, forderte jedoch eine breiter wirksame Vorbeugung gegen krankhaftes Übergewicht. Nötig sei eine gesamtgesellschaftlich wirksame Präventionsstrategie, Ursachenvermeidung und Therapie, um der Komplexität der zugrundeliegenden Einflussfaktoren und Zusammenhänge gerecht zu werden.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) warnte vor drastisch steigenden Beitragssätzen im kommenden Jahr und forderte, mit dem Gesetzentwurf auch einen ergänzenden Bundeszuschuss zu beschließen. Die Corona-Pandemie stelle die GKV vor eine große finanzielle Herausforderung.