Kündigung bei Real – Abfindung sichern

30. Juni 2020 -

Die Supermarktkette Real ist derzeit im Umbruch.

Fast jeder Dritte der noch vorhandenen 34.000 Arbeitsplätze bei der Metro-Tochter ist gefährdet.

Der Gesamtbetriebsrat rechnet mit etwa 10.000 Arbeitslosen.

Folgende 7 REAL-Filialen sind bereits geschlossen:

  • Bamberg,
  • Deggendorf,
  • Bad Sobernheim,
  • Papenburg,
  • Augsburg,
  • Rheine
  • Wildau bei Berlin

Folgende 8 REAL-Filialen schließen nun:

  • Berlin-Spandau,
  • Duisburg-Süd,
  • Herten-Westerholt,
  • Leißling-Weißenfels,
  • Mönchengladbach-Rheydt,
  • Bitterfeld-Wolfen,
  • Frankenthal,
  • Goslar

Real wird nun schnellstmöglich mit den zuständigen Betriebsräten Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan aufnehmen.

Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.

Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.

Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.

Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:

Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5

Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden

Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.

Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Real-Mitarbeiter und Real-Mitarbeiterinnen bei der Kündigung vor dem Arbeitsgericht bei der Kündigungsschutzklage oder beim Aufhebungsvertrag ohne Kündigung oder im Falle der betriebsbedingten Kündigung beim Abwicklungsvertrag ohne Kündigungsschutzklage.