Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Südtirol gegen die VW AG im Klageregister veröffentlicht

22. Dezember 2020 -

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat am 22.12.2020 die öffentliche Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Südtirol gegen die Volkswagen AG veranlasst.

Aus der Pressemitteilung des OLG Braunschweig Nr. 37/2020 vom 22. Dezember 2020 ergibt sich:

Auch in dieser Musterfeststellungsklage geht es um Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Skoda und Seat, die einen Motor der Baureihe EA189 und eine von dem Kraftfahrt-Bundesamt oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in Europa als unerlaubt eingestufte Abschalteinrichtung verbaut haben.

Für Verbraucher, die solche Fahrzeuge in Deutschland erworben haben, hat die deutsche Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche bejaht. Der italienische Verbraucherschutzverband möchte mit der nun eingereichten Musterfeststellungsklage geklärt wissen, ob Verbrauchern, die solche Fahrzeuge in Italien erworben haben, ebenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Musterbeklagte zustehen. Einzelne Feststellungsziele befassen sich auch mit dem Umfang der Schadensersatzansprüche und mit dem Verjährungseintritt.

Die Verbraucherzentrale Südtirol hat sich bei den Feststellungszielen an der im Jahre 2018 anhängig gemachten Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen orientiert und begehrt die Prüfung nach deutschem Sachrecht, das sie auch bei italienischen Verbrauchern für anwendbar erachtet.

Für die Entscheidung, ob die Musterfeststellungsklage im Klageregister veröffentlicht wird, hatte das Oberlandesgericht zu prüfen, ob es sich bei der Verbraucherzentrale Südtirol um eine sog. qualifizierte Einrichtung handelt, die zur Einreichung von Musterfeststellungsklagen in Deutschland berechtigt ist, und ob von den beantragten Feststellungszielen die Ansprüche von mindestens zehn Verbrauchern abhängen. Dies hat das Oberlandesgericht bejaht. Damit können die Feststellungsziele und der der Klage zugrundeliegende Sachverhalt nun vom Bundesamt für Justiz im Klageregister eingestellt werden und Verbraucher sich zu der Musterfeststellungsklage anmelden.