Nutzung einer Wohnung durch die (Schwieger-)Mutter ist nicht steuerbegünstigt

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 14.11.2023 zum Aktenzeichen IX R 13/23 entschieden, dass eine zu einer Befreiung von der Einkommensteuer führende Selbstnutzung einer Wohnung nicht vorliegt, wenn die Wohnung vor der Veräußerung an die (Schwieger-)Mutter überlassen wurde.

Aus der Pressemitteilung des BFH Nr. 004/24 vom 25.01.2024 ergibt sich:

Die miteinander verheirateten Ehegatten überließen eine ihnen gehörende Wohnung an die (Schwieger-)Mutter. Nach deren Ableben veräußerten die Ehegatten die Wohnung und machten für den hieraus erzielten Gewinn eine Steuerbefreiung wegen einer Selbstnutzung geltend.

Dem ist der BFH entgegengetreten. Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes sind Gewinne aus Grundstücksverkäufen grundsätzlich als sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn Erwerb und Verkauf der Immobilie binnen zehn Jahren stattfinden. Die gesetzlich vorgesehene Befreiung von der Steuer bei einer Selbstnutzung der Immobilie greift nur dann ein, wenn die Immobilie vom Steuerpflichtigen selbst oder einem uterhaltsberechtigten volljährigen Kind bewohnt wird. Keine Selbstnutzung liegt dagegen vor, wenn eine Wohnung an die (Schwieger-)Mutter überlassen wird.