Kurzfassung: Nein, eine Kündigung wird nicht automatisch unwirksam, nur weil der Betriebsrat ihr nicht zustimmt. Ja, eine Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat gar nicht oder nicht ordnungsgemäß anhört. Die Rechtslage nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist differenziert und soll im Folgenden erläutert werden. Anhörung des Betriebsrats: Gesetzliche Pflicht vor jeder Kündigung Bevor ein […]